Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 11.10.1966 - 1 U 27/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,11002
OLG Schleswig, 11.10.1966 - 1 U 27/66 (https://dejure.org/1966,11002)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.10.1966 - 1 U 27/66 (https://dejure.org/1966,11002)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. Oktober 1966 - 1 U 27/66 (https://dejure.org/1966,11002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,11002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensminderung; Halter; Beschädigtes Fahrzeug ; Rasche Wiederherstellung; Fehlende Mittel; Mitteilung an den Haftpflichtversicherer ; Ungewöhnlich hoher Schaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254

Papierfundstellen

  • VersR 1967, 68
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Dem entspricht es auch, dass die Kosten einer solchen Finanzierung durchweg dem Schädiger angelastet werden, ohne dass der Geschädigte das Vorliegen der besonderen Voraussetzungen für einen Schuldnerverzug dartun müsste (vgl. dazu u. a. OLG Celle VersR 1973, 353; OLG Düsseldorf NJW 1969, 2051; OLG München VersR 1966, 548; 1969, 1098; OLG Nürnberg VersR 1968, 505, 507; OLG Oldenburg DAR 1969, 185; OLG Stuttgart NJW 1959, 50, 51; OLG Schleswig VersR 1967, 68; Becker, Kraftverkehr-Haftpflichtschäden 10. Aufl. S. 119 Nr. 515; H.W. Schmidt VersR 1967, 22; DAR 1968, 147; Steffani VersR 1967, 922, 924; Wussow, Unfallhaftpflichtrecht 11. Aufl. Rdnr. 1203; anderer Ansicht, aber zu eng Geigel, Haftpflichtprozess 15. Aufl. Kap. 4 Nr. 36; Sanden, Sachschadensrecht des Kraftverkehrs, 1971, Rdnr. 285 ff).

    Hat der Geschädigte ein Kontokorrentkonto bei einem Geldinstitut, so kann von ihm die Inanspruchnahme eines ihm hierdurch möglichen Kredits oder eines seinem Gehaltskonto eingeräumten Dispositionskredits erwartet werden (vgl. OLG Celle VersR 1973, 353; OLG Düsseldorf NJW 1969, 2051; OLG Nürnberg VersR 1965, 247, 248; 1968, 505, 507; OLG Schleswig VersR 1967, 68; H.W. Schmidt DAR 1968, 148; VersR 1967, 23; Steffani VersR 1967, 922, 924).

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2006 - 1 U 204/05

    Unterlassener Hinweis des Unfallgeschädigten auf die Wahrscheinlichkeit des

    In der Rechtsprechung und in der Literatur ist überdies anerkannt, dass der Geschädigte den Ersatzpflichtigen vergeblich auf die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme hinweisen muss, um die Kosten für die Darlehensaufnahme als Unfallschaden gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB ersetzt zu bekommen (OLG Düsseldorf, NJW 1969, 2051; OLG Schleswig VersR 1967, 68; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., Anhang I, Rdnr. 166; Lemcke a.a.O., Teil 3, Rdnr. 281; Geigel/ Rixecker, Kapitel 4, Rdnr. 84).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht